Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Einrichtungen des Landes Brandenburg, die für den Bereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gebildet wurden. Ihre Geschäftsstellen sind bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Landkreise oder kreisfreien Städte eingerichtet. Im Land Brandenburg sind somit 14 Gutachterausschüsse in den Landkreisen und vier Gutachterausschüsse in den kreisfreien Städten tätig.
Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige Kollegialgremien. Die Vorsitzenden und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden durch das Innenministerium nach Anhörung der jeweiligen Gebietskörperschaft bestellt. Sie verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über besondere Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Den Vorsitz führen in der Regel die Leiter der Kataster- und Vermessungsämter.
Die Gutachterausschüsse haben auf der Basis von Marktbeobachtung für eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz zu sorgen. Die allgemeine Marktransparenz wird insbesondere durch Marktaufklärung mittels aus der Kaufpreissammlung abgeleiteter Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktberichte erreicht, die einzelfallbezogene Markttransparenz durch Erstattung individueller Verkehrswertgutachten.
Im Einzelnen leisten die Gutachterausschüsse folgende Aufgaben:
Für den Bereich des Landes Brandenburg wurde zudem ein Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte gebildet. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und weitere ehrenamtliche Mitglieder werden durch das Innenministerium bestellt. Der Obere Gutachterausschuss hat keine Fachaufsichts- oder Weisungsbefugnis gegenüber den regionalen Gutachterausschüssen. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist bei der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) eingerichtet.
Der Obere Gutachterausschuss hat folgende Aufgaben: