Jedermann kann die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse einsehen und Auskünfte über Bodenrichtwerte in mündlicher oder schriftlicher Form erhalten.
Auf Wunsch können die Geschäftsstellen die Bodenrichtwerte für bestimmte Regionen ausdrucken:
» Antrag auf Bodenrichtwertauskunft
In dem Menüpunkt Gutachterausschüsse / Suche - können Sie bei Eingabe der entsprechenden Gemeinde den zuständigen Gutachterausschuss herausfinden.
Schriftliche Auskünfte der Geschäftsstellen über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig.
» Gebühren
In dem Link finden Sie eine ausgewählte Übersicht zu Gebühren und Entgelten für den Bereich Bodenrichtwerte im Land Brandenburg [ ... weiter]
Für die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2010 ist eine Bodenrichtwert-DVD für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte bzw. als Landesausgabe erhältlich. Weiterführende Informationen finden Sie in dem folgenden Link.
Auskünfte über Bodenrichtwerte in digitaler Form werden derzeit durch das Land Brandenburg nicht über das Internet abgegeben. Es bestehen jedoch vertragliche Regelungen mit Firmen, die die Nutzung der Bodenrichtwertdaten der Gutachterausschüsse erlauben. Folgende Firmen bieten objektbezogene Bodenrichtwertinformationen über das Internet an. Für den Inhalt ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie unter:
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| on-geo | geoport | Geodaten-Shop |
Wichtigstes Element zur Herstellung allgemeiner Markttransparenz ist die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten als Grundlage für Wertermittlungen aller Art, für steuerliche Zwecke und für den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) gemäß § 196 BauGB.
Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich nicht um Bodenwerte realer Grundstücke, sondern um durchschnittliche Werte für Gebiete mit gleichen Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnissen. Sie beziehen sich auf unbebaute Grundstücke und sind als Quadratmeterpreise angegeben. Bodenrichtwerte sind gute Ausgangswerte zur Marktorientierung und zur Ermittlung von individuellen Grundstückswerten.
Die zum 1. Januar eines jeden Jahres ermittelten Bodenrichtwerte können bei den Gutachterausschüssen erfragt oder als Bodenrichtwert-DVD erworben werden. Die Gutachterausschüsse haben jeweils einen repräsentativen Ausschnitt ihrer Bodenrichtwertangaben (mit Stichtag 1. Januar des aktuellen Jahres) im Internet bereitgestellt.
Neben den turnusmäßig zum 1. Januar eines jeden Jahres zu ermittelnden (allgemeinen) Bodenrichtwerten ermitteln die Gutachterausschüsse auf Antrag der Gemeinde auch besondere Bodenrichtwerte in Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen. Diese unterscheiden sich von den allgemeinen Bodenrichtwerten im Verfahrensgebiet vor allem durch eine größere Dichte, in der Regel jedoch auch im Wertermittlungsstichtag. Die besonderen Bodenrichtwerte werden von einigen Gutachterausschüssen auf der Bodenrichtwertkarte veröffentlicht. Im Übrigen erteilen die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskünfte über diese Werte.